Evangelische Grundschule Meckenheim
 

Gemeinsamer Unterricht an der EGS

Der GU ist eine Form des gemeinsamen Lernens aller Kinder im Grundschulalter. Manche Kinder jedoch brauchen in bestimmten Bereichen (z.B. Sprache, Lernen, Sozialverhalten) besondere Unterstützung und Förderung. Ist dieser Förderbedarf langfristig und schwerwiegend wird ihnen ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugesprochen, der ihnen ein besonderes Maß an individuellen und differenzierten Fördermöglichkeiten zukommen lässt.

Von Art und Umfang der Beeinträchtigung ist abhängig, ob ein Kind in der Grundschule oder einer Förderschule sonderpädagogisch gefördert wird.

Wünschen die Erziehungsberechtigten eine integrative Beschulung, so wird geprüft, ob die räumlichen, materiellen und personellen Voraussetzungen an der ortsnahen Grundschule gegeben sind. Die Entscheidung trifft das Schulamt.

Auch an der Evangelischen Grundschule Meckenheim gibt es Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Eltern den Wunsch geäußert haben, dass ihre Kinder weiterhin in der vertrauten Schule unterrichtet werden. Aus diesem Grund bieten wir seit dem Schuljahr 2009/10 „Gemeinsamen Unterricht“ an. Zwei Sonderpädagoginnen unterstützen unser Lehrerkollegium.

Die sonderpädagogische Förderung findet an der EGS Meckenheim hauptsächlich innerhalb der Klasse statt, hierbei erhält die Klasse dann eine bestimmte Anzahl von Stunden in Doppelbesetzung (zwei Lehrer). In manchen Situationen ist jedoch auch das Lernen in einer Kleingruppe oder in einer Einzelsituation sinnvoll.

Im Gemeinsamen Unterricht (GU) leben und lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam. Der GU bietet die Möglichkeit, Kinder, die in bestimmten Bereichen einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufzeigen, integrativ im Klassenverband der ortsnahen Grundschule zu fördern und zu unterrichten. Auch für Schüler/innen ohne besonderen Förderbedarf bietet dies Chancen. Sie können Ihre sozialen Kompetenzen erweitern und profitieren in einigen Stunden von einer zweiten Lehrkraft in der Klasse.
Je nach Förderbedarf, der in einem diagnostischen Verfahren festgestellt wird, werden die Kinder zielgleich nach den Richtlinien der Grundschule oder zieldifferent unterrichtet. Die individuelle Förderung richtet sich im zweiten Fall nach einem individuellen Förderplan, der speziell für den einzelnen Schüler / die einzelne Schülerin erstellt wird. Unterrichtet und gefördert werden die Schüler/innen mit Förderbedarf durch Differenzierungen, die - soweit sinnvoll - im Klassenverband durchgeführt werden.
Besonders wichtig sind uns ein enger Kontakt und die Kooperation mit Eltern und Erziehungsberechtigten. Weiterhin legen wir Wert auf den Austausch mit Kindergärten, Therapieeinrichtungen und Betreuern (Tagesgruppe, OGS u.a.). Auch für einen guten Übergang zu einer geeigneten weiterführenden Schule setzen wir uns ein.
Nicht jeder sonderpädagogische Förderbedarf kann in unserer Schule abgedeckt werden. Wenn wir einen Schüler nicht hinreichend fördern können oder die Klasse stark am Lernen gehindert wird, empfehlen wir eine Beschulung an einer entsprechenden Förderschule oder ggf. an einer anderen geeigneten Schule mit GU.
Das Kollegium hat sich zum Schuljahr 2009/10 einstimmig entschlossen eine GU Schule zu werden. Ausschlaggebend war die Tatsache, dass von sechs Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf fünf Kinder im GU beschulbar waren. Damit wurde ein Schulwechsel für diese Kinder nicht notwendig und es entsprach den Wünschen aller Beteiligten, dass diese Kinder weiter in ihrer vertrauten Lernumgebung an der EGS unterricht werden können. Gleichzeitig konnten wir eine Sonderpädagogin einstellen, die uns bei dem neu eingeschlagenen Weg begleitet.
Das Kollegium wird durch begleitende Fortbildungen durch das Schulamt bei der Neukonzeption unterstützt.


 


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